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Wiederbeschaffungswert: Was ist das und warum ist er wichtig?
Der Wiederbeschaffungswert spielt bei der Schadensregulierung nach einem Unfall eine zentrale Rolle – besonders wenn ein Totalschaden vorliegt. Wir erklären, was er ist und wie er korrekt ermittelt wird.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen – also ein Fahrzeug in gleicher Art, gleichem Alter, gleicher Ausstattung und gleichem Zustand. Er entspricht dem Preis, den ein seriöser Händler für ein vergleichbares Fahrzeug verlangen würde.
Der Wiederbeschaffungswert ist nicht identisch mit dem Zeitwert. Er berücksichtigt die tatsächlichen Marktpreise und kann höher liegen als der rechnerische Zeitwert.
Wann wird der Wiederbeschaffungswert relevant?
Der Wiederbeschaffungswert wird relevant, wenn:
- Ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (Reparaturkosten überschreiten Wiederbeschaffungswert minus Restwert)
- Ein tatsächlicher Totalschaden vorliegt (Fahrzeug nicht mehr reparierbar)
- Die Versicherung den Schaden auf Basis des Wiederbeschaffungswerts regulieren möchte
Wiederbeschaffungswert korrekt ermitteln lassen
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist Aufgabe des Sachverständigen – nicht der Versicherung. Versicherungen tendieren dazu, einen möglichst niedrigen Wiederbeschaffungswert anzusetzen, um die Entschädigung zu minimieren. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den korrekten Marktwert auf Basis aktueller Marktdaten und Vergleichsfahrzeugen.
130-Prozent-Regelung
In bestimmten Fällen kann die Reparatur auch dann beansprucht werden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen – wenn eine besondere Bindung an das Fahrzeug besteht und das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Unser Sachverständiger berät Sie zu Ihren Optionen.
Wiederbeschaffungswert vs. Restwert
Beim Totalschaden ermittelt der Sachverständige sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs). Die Entschädigung berechnet sich aus: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Achten Sie darauf, dass der Restwert realistisch angesetzt wird – Versicherungen holen oft überhöhte Restwertangebote ein.
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