Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der MEISTERWERK Kfz Gutachten GbR
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der MEISTERWERK Kfz Gutachten GbR, Boschetsrieder Str. 69, 81379 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschlägen und verwandten Dienstleistungen durch den Auftragnehmer im Bereich der Kfz-Sachverständigenleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
§ 3 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) und Auftragsannahme durch den Auftragnehmer zustande. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den Grundsätzen des Sachverständigenwesens. Die Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Auftragnehmer ist zur Unterbeauftragung von qualifizierten Fachkräften berechtigt. Die vereinbarten Leistungen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Fahrzeugbesichtigung erbracht, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere: Fahrzeugschein/-brief, Informationen über Vorschäden, Zugang zum Fahrzeug sowie alle sonstigen für die Begutachtung relevanten Informationen. Entstehen durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben Mehrkosten, trägt diese der Auftraggeber.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder nach individueller Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Unfallgutachten im Rahmen der Haftpflichtabwicklung rechnet der Auftragnehmer in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: München, 2024