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Versicherungsabwicklung nach einem Kfz-Unfall
Die Abwicklung mit der Versicherung nach einem Unfall kann kompliziert sein. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in München unterstützen wir Sie dabei und rechnen direkt mit der Versicherung ab.
So läuft die Versicherungsabwicklung ab
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf vollständige Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden)
- Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Kosten für das Sachverständigengutachten
- Abschleppkosten und Abstellgebühren
- Kostenpauschale (ca. 25–30 €) für Telefon- und Portoauslagen
Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Wir rechnen als unabhängiges Sachverständigenbüro direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Das bedeutet: Sie müssen keine Vorleistungen erbringen. Wir koordinieren alle Schritte und sorgen dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
Vorsicht: Angebote der gegnerischen Versicherung
Versicherungen versuchen oft, die Schadensregulierung möglichst kostengünstig abzuwickeln. Dabei werden Geschädigten häufig zu niedrige Entschädigungen angeboten oder Rechte verschwiegen. Als unabhängige Sachverständige stehen wir auf Ihrer Seite und sorgen für eine faire Abwicklung.
Tipp: Stimmen Sie keiner Lösung der gegnerischen Versicherung zu, bevor Sie einen unabhängigen Sachverständigen konsultiert haben.
Kaskoschäden und eigene Versicherung
Auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Kaskoschäden kann ein Sachverständigengutachten sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwicklung mit Ihrer eigenen Versicherung und erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.
Unsere Leistungen bei der Versicherungsabwicklung
- Unabhängiges Kfz-Gutachten als Grundlage für Ihre Ansprüche
- Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Beratung zu Ihren Rechten als Unfallgeschädigter
- Kostenlos für Geschädigte – Kosten trägt die Versicherung des Verursachers
Direkt erreichbar
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