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Unfallschaden: Ihre Rechte und der richtige Weg zur Regulierung

Ein Unfallschaden ist stressig – aber wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie eine faire Entschädigung durchsetzen. Wir erklären, worauf es ankommt und wie wir Ihnen helfen können.

Welche Schäden können Sie nach einem Unfall geltend machen?

Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf Ersatz aller durch den Unfall entstandenen Schäden:

  • Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert minus Restwert
  • Merkantile Wertminderung: Wertverlust durch den Unfallschaden
  • Nutzungsausfall: Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug
  • Mietwagenkosten: Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit
  • Gutachtenkosten: Kosten für das Sachverständigengutachten
  • Abschleppkosten: Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • Kostenpauschale: Für telefonische und schriftliche Aufwendungen

Reparatur oder Totalschaden?

Bei einem Unfallschaden stellt sich oft die Frage: Reparatur oder Totalschaden? Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Sie als Entschädigung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Der Unterschied zwischen Reparatur und Totalschaden

Bei einem reparierbaren Schaden haben Sie grundsätzlich das Recht auf Reparatur Ihres Fahrzeugs. Die Versicherung muss die Reparaturkosten ersetzen – auch wenn diese etwas über dem Wiederbeschaffungswert liegen (130%-Regel). Bei einem Totalschaden wird die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet.

Warum ein unabhängiger Gutachter wichtig ist

Die Einstufung eines Unfallschadens – Reparatur oder Totalschaden, Höhe des Wiederbeschaffungswertes, Restwert – hat erhebliche finanzielle Auswirkungen. Versicherungen verfolgen eigene Interessen. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt sicher, dass der Schaden korrekt bewertet wird und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Unfallschaden mit Vorschaden

Wenn Ihr Fahrzeug bereits einen Vorschaden hatte, ist die Schadensregulierung komplexer. Wir analysieren sorgfältig, welche Schäden dem neuen Unfall zuzuordnen sind und welche bereits vorhanden waren – um eine faire Regulierung sicherzustellen.

Direkt erreichbar

Unfallschaden? Wir helfen sofort.

Als Geschädigter erhalten Sie unser Gutachten kostenlos – 24 Stunden / 7 Tage erreichbar.

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