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Unfall Fahrerflucht – was tun wenn der Verursacher flieht?
Sie kommen zurück zu Ihrem geparkten Auto und finden einen Schaden – der Verursacher ist geflüchtet. Oder Sie wurden beim Fahren angefahren und der Gegner ist davongefahren. Was können Sie tun?
Sofortmaßnahmen bei Fahrerflucht
- Polizei rufen (110) – bei Fahrerflucht immer! Nur durch eine polizeiliche Anzeige können Sie Ihre Ansprüche sichern
- Tatort sichern: Bewegen Sie nichts, machen Sie ausgiebig Fotos
- Zeugen befragen: Haben andere Personen etwas gesehen? Namen und Kontaktdaten aufnehmen
- Kennzeichen merken: Falls Sie das Kennzeichen des flüchtenden Fahrzeugs gesehen haben, sofort notieren
- Überwachungskameras: Informieren Sie die Polizei, wenn Kameras in der Nähe waren (Tankstellen, Geschäfte, Ampeln)
Ihre Ansprüche bei unbekanntem Verursacher
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, haben Sie möglicherweise folgende Möglichkeiten:
- Eigene Kaskoversicherung (Vollkasko): Eine Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden auch bei Fahrerflucht – zu beachten ist die Selbstbeteiligung und eventuelle Beitragserhöhung
- Deutsches Büro Grüne Karte e.V.: Bei Personenschäden durch unbekannte Fahrzeuge kann der Entschädigungsfonds einspringen
Wenn der Verursacher ermittelt wird
Wenn die Polizei den Verursacher ermittelt, haben Sie als Geschädigter alle üblichen Ansprüche gegenüber dessen Haftpflichtversicherung: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung, Gutachterkosten und Nutzungsausfall.
Sachverständigengutachten auch bei Fahrerflucht wichtig
Auch wenn der Verursacher unbekannt ist, sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den Schaden professionell und ist wichtig für die Abwicklung mit Ihrer Kaskoversicherung. Außerdem kann das Gutachten helfen, Hinweise auf das flüchtige Fahrzeug zu liefern (Lacksplitter, Reifenspuren etc.).
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