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Mir ist jemand reingefahren – was tun?

Sie waren nicht schuld, aber jetzt haben Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug? Als unverschuldeter Unfallbeteiligter haben Sie klare Rechte. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen.

Sofort nach dem Unfall

  1. Bleiben Sie ruhig und sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
  2. Bei Verletzten sofort den Notruf (112) rufen
  3. Polizei rufen – unbedingt bei Personenschäden, empfohlen auch bei Sachschäden
  4. Daten des Unfallgegners aufnehmen: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung
  5. Viele Fotos machen – Schäden, Unfallstelle, Kennzeichen

Ihre Rechte als Geschädigter

Wenn jemand unverschuldet in Ihr Fahrzeug gefahren ist, haben Sie folgende Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Verursachers:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden) abzüglich Restwert
  • Merkantile Wertminderung – Ihr Auto ist durch den Unfall weniger wert
  • Nutzungsausfall für die Zeit ohne Ihr Fahrzeug (oder Mietwagenkosten)
  • Kosten für das Sachverständigengutachten
  • Abschleppkosten und Standgebühren
  • Eine Kostenpauschale von ca. 25–30 € für Ihre Aufwendungen

Unbedingt: Sachverständigen beauftragen

Bevor Sie mit der Versicherung des Unfallverursachers in Kontakt treten, beauftragen Sie uns als unabhängige Kfz-Sachverständige. Als Geschädigter haben Sie das ausdrückliche Recht darauf – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Warum das so wichtig ist: Versicherungen versuchen oft, Schäden kleinzureden, Schadensersatz zu kürzen oder Ansprüche zu verschweigen. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie davor.

Wir übernehmen die Abwicklung für Sie

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir kommen zu Ihnen, begutachten das Fahrzeug vor Ort, erstellen das Gutachten innerhalb von 24 Stunden und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für Sie als Geschädigter ist das vollständig kostenlos.

Direkt erreichbar

Jemand reingefahren? Wir helfen sofort.

Rufen Sie uns an – wir sind 24/7 erreichbar und kommen direkt zu Ihnen.

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