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Merkantile Wertminderung nach einem Unfall

Nach einem reparierten Unfall ist ein Fahrzeug auf dem Markt weniger wert als ein unfallfrei gefahrenes – selbst wenn es perfekt repariert wurde. Diese Wertminderung können Sie als Geschädigter geltend machen.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung (auch: technische Minderwertung) ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug durch einen Unfall erleidet – auch nach fachgerechter Reparatur. Der Grund: Käufer zahlen für ein unfallbeschädigtes Fahrzeug weniger als für ein unfallfreies Fahrzeug, weil das Vertrauen in die Qualität des reparierten Fahrzeugs geringer ist.

Wann haben Sie Anspruch auf Wertminderung?

Sie haben Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung, wenn:

  • Sie Geschädigter bei einem Unfall sind (der Unfallgegner trägt die Schuld)
  • Ihr Fahrzeug nicht älter als 5–7 Jahre ist (je nach Rechtsprechung)
  • Die Laufleistung nicht zu hoch ist (in der Regel unter 100.000 km)
  • Der Schaden eine gewisse Mindestschadensschwelle überschreitet

Wie hoch ist die Wertminderung?

Die Höhe der merkantilen Wertminderung hängt vom Fahrzeugwert, dem Schadensausmaß, dem Fahrzeugalter und der Laufleistung ab. Für die Berechnung gibt es anerkannte Methoden wie die Methode Ruhkopf/Sahm und die Methode Halbgewachs. Die genaue Berechnung ist Aufgabe des Sachverständigen.

Als grobe Orientierung: Die Wertminderung liegt typischerweise zwischen 2 und 20 % des Wiederbeschaffungswertes.

Wertminderung von der Versicherung einfordern

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie Anspruch auf die merkantile Wertminderung haben. Versicherungen zahlen diese nur selten freiwillig aus. Mit einem unabhängigen Sachverständigengutachten ist die Wertminderung klar beziffert und kann eingefordert werden.

Unsere Leistung: Wertminderung korrekt ermitteln

Wir ermitteln die merkantile Wertminderung im Rahmen unseres Unfallgutachtens und beziffern Ihren Anspruch klar und nachvollziehbar. Als Geschädigter ist das Gutachten für Sie kostenlos – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

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Wir ermitteln Ihren Anspruch – kostenlos für Geschädigte, 24/7 erreichbar.

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