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Gutachterkosten: Wer zahlt das Kfz-Gutachten?
Eine häufige Frage nach einem Unfall: Wer zahlt die Kosten für das Sachverständigengutachten? Die gute Nachricht für Geschädigte: In der Regel Sie nicht.
Gutachterkosten bei unverschuldetem Unfall
Wenn Sie als Geschädigter in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – nicht Sie. Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eindeutig geregelt.
- Gutachtenkosten gehören zu den erstattungsfähigen Unfallschäden
- Die gegnerische Versicherung muss zahlen
- Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – kein Vorschuss nötig
- Gilt auch für Gutachten bei Teilschäden (nicht nur Totalschäden)
Ausnahme: Bagatellschäden
Bei sehr geringen Schäden (Bagatellschäden unter 750 €) kann die Erstattungsfähigkeit des Gutachtens eingeschränkt sein. In diesen Fällen reicht oft ein Kostenvoranschlag – der ebenfalls erstattet wird. Unsere Experten beraten Sie, welche Dokumentationsform in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Gutachterkosten bei Kaskoschäden
Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Kaskoschäden übernimmt in der Regel Ihre eigene Kaskoversicherung die Schadensregulierung. Die Gutachterkosten können dabei ebenfalls geltend gemacht werden, sofern das Gutachten für die Schadensermittlung notwendig war.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Gutachterkosten richten sich nach dem Schadensumfang und sind durch die Rechtsprechung als angemessen definiert. Je höher der Schaden, desto höher (und angemessen) auch die Gutachterkosten. Da wir als Geschädigten-Sachverständige direkt mit der Versicherung abrechnen, entsteht Ihnen kein finanzielles Risiko.
Vorsicht bei Angeboten der Versicherung
Manchmal schlägt die gegnerische Versicherung vor, einen eigenen Gutachter zu beauftragen oder bietet eine „schnelle" Regulierung ohne Gutachten an. Nehmen Sie solche Angebote nicht an, ohne zuvor einen unabhängigen Sachverständigen konsultiert zu haben – Sie könnten erhebliche Ansprüche verlieren.
Direkt erreichbar
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Wir beraten Sie kostenlos – als Geschädigter zahlen Sie nichts. 24/7 erreichbar.