Die merkantile Wertminderung ist einer der am häufigsten vergessenen Ansprüche nach einem Unfall. Dabei kann sie je nach Fahrzeug mehrere hundert oder sogar tausende Euro betragen.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Selbst nach einer fachgerechten Reparatur erzielen Unfallfahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis als unfallfreie Fahrzeuge. Käufer sind misstrauisch und zahlen weniger. Dieser Wertverlust – die merkantile Wertminderung – ist ein echter finanzieller Schaden, den Sie als Geschädigter geltend machen können.
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich können Sie Wertminderung geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als 5–7 Jahre ist und eine Laufleistung von in der Regel unter 100.000 km hat. Je neuer und wertvoller das Fahrzeug, desto höher ist die Wertminderung.
Wie hoch ist die Wertminderung?
Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Fahrzeugwert, Schadensumfang, Fahrzeugalter und Laufleistung. Für ein neueres Fahrzeug mit Karosserieschaden kann die Wertminderung 5–15 % des Fahrzeugwertes betragen. Für ein zwei Jahre altes Fahrzeug im Wert von 30.000 € können das 1.500–4.500 € sein.
So fordern Sie die Wertminderung ein
Im Unfallgutachten des Sachverständigen wird die merkantile Wertminderung beziffert. Diesen Betrag schließen Sie in Ihre Schadensersatzforderung an die gegnerische Versicherung ein. Falls die Versicherung kürzt, hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.