Die Frage „Totalschaden oder Reparatur?" ist eine der wichtigsten Entscheidungen nach einem schweren Verkehrsunfall. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf die Entschädigungssumme und sollte nie von der gegnerischen Versicherung allein entschieden werden.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Das Fahrzeug ist noch technisch reparierbar, aber eine Reparatur ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Die 130%-Regelung
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden können Sie auf Reparatur bestehen – wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen und das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug danach noch mindestens sechs Monate weiternutzen.
Wer entscheidet: Totalschaden oder Reparatur?
Das entscheidet ausschließlich ein unabhängiger Sachverständiger – nicht die Versicherung des Unfallverursachers. Unabhängige Gutachter haben keine Interessenbindung und ermitteln den tatsächlichen Schadensumfang und Fahrzeugwert objektiv.
Vorsicht bei Restwertangeboten der Versicherung
Bei einem Totalschaden holt die gegnerische Versicherung oft Restwertangebote von Aufkäufern ein, die den Restwert des beschädigten Fahrzeugs höher einschätzen als ein lokaler Händler. Desto höher der Restwert, desto geringer die Entschädigung (WBW minus Restwert). Bestehen Sie auf dem Restwert, den der Sachverständige lokal ermittelt hat.