Diese Frage begegnet uns häufig: Reicht nach einem Unfall ein Kostenvoranschlag, oder brauche ich ein vollständiges Sachverständigengutachten? Die Antwort hängt von der Schadenshöhe ab – und die Entscheidung hat finanzielle Konsequenzen.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden – also Schäden, bei denen die Reparaturkosten voraussichtlich unter 750 € liegen – ist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Typische Bagatellschäden: kleine Kratzer, Dellen ohne Lackbeschädigung, kleinere Schrammen am Stoßfänger.

Wann ist ein Gutachten nötig?

Überschreitet der Schaden die Bagatellgrenze, haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein vollständiges Sachverständigengutachten. Dieses ist aussagekräftiger, enthält eine Wertminderungsberechnung und hat höhere Beweiskraft vor Gericht.

Die Tücke: Schäden sehen oft klein aus

Was optisch nach einem kleinen Kratzer aussieht, kann beim Öffnen der Türe oder bei genauerer Betrachtung ein erheblicher Schaden sein. Karosseriebeschädigungen, die unsichtbar unter der Oberfläche liegen, werden bei einem Kostenvoranschlag oft übersehen. Ein Sachverständiger erkennt solche Schäden.

Vorsicht: Versicherungen drängen auf Kostenvoranschlag

Gegnerische Versicherungen empfehlen oft Kostenvoranschläge statt Gutachten – das spart ihnen Geld. Lassen Sie sich davon nicht überzeugen, bevor Sie einen unabhängigen Sachverständigen konsultiert haben.