Viele Unfallgeschädigte sind unsicher, wie sie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und was das bedeutet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wann sollte ich einen Gutachter beauftragen?

Grundsätzlich immer, wenn Sie als Geschädigter in einen Unfall verwickelt wurden und der Schaden die Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 €) übersteigt. Auch bei parkplatzbeschädigungen, Fahrerflucht oder unklaren Schadensbildern empfiehlt sich ein Gutachter.

Wie beauftrage ich einen Gutachter?

Der einfachste Weg: Rufen Sie direkt nach dem Unfall bei einem unabhängigen Sachverständigenbüro an. Bei MEISTERWERK Kfz Gutachten sind wir 24 Stunden / 7 Tage erreichbar. Wir kommen dann zu Ihnen – ob zur Unfallstelle, zur Werkstatt oder nach Hause.

Was kostet ein Gutachter?

Als Geschädigter zahlen Sie nichts. Die Kosten für das Sachverständigengutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – das ist durch die Rechtsprechung des BGH klar geregelt. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Wie lange dauert die Erstellung?

Bei MEISTERWERK Kfz Gutachten erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung. So können Sie schnell mit der Schadensregulierung beginnen.

Muss ich das Fahrzeug zu Ihnen bringen?

Nein. Wir kommen zu Ihnen – kostenlos, im gesamten Münchner Raum und Umgebung. Sie müssen sich um nichts kümmern.