Jährlich kommt es in Deutschland zu rund 300.000 Fällen von Fahrerflucht. Für die Betroffenen ist das besonders frustrierend – doch nicht immer müssen sie auf dem Schaden sitzen bleiben.

Sofortmaßnahmen

Rufen Sie umgehend die Polizei (110). Das ist Pflicht und Voraussetzung für jeden weiteren Anspruch. Notieren Sie alle Details: Kennzeichen (sofern gesehen), Fahrzeugfarbe und -typ, Richtung der Flucht, Uhrzeit. Sprechen Sie Zeugen an und fotografieren Sie die Unfallstelle ausgiebig.

Wenn der Täter nicht gefasst wird

Wenn der Verursacher unbekannt bleibt, haben Sie als Fahrzeughalter folgende Möglichkeiten:

  • Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden durch Fahrerflucht, jedoch mit Selbstbeteiligung
  • Verkehrsopferhilfe: Bei Personenschäden kann der Verein „Verkehrsopferhilfe e.V." einspringen

Wenn der Täter gefasst wird

Wird der Verursacher ermittelt, können Sie sämtliche Ansprüche gegenüber dessen Haftpflichtversicherung geltend machen: Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten und Nutzungsausfall.

Dokumentation ist entscheidend

Ein professionelles Sachverständigengutachten ist auch bei Fahrerflucht wichtig. Es dokumentiert den Schaden beweissicher und kann helfen, Rückschlüsse auf das flüchtige Fahrzeug zu ziehen. Kontaktieren Sie uns direkt nach der Polizeiaufnahme.